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1. Geschichte des Altertums - S. 79

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die römischen Zustände. 79 3. Das Zeitalter der Auflösung der Republik. 133-31. 1. Die Zeit der Gracchen. Die römischen Zustände. § 84. Die römische Weltherrschaft. Rom war der M i t t e l - Roms^e«. punkt der antiken Welt geworden. Im römischen Senat wurde über das Schicksal der Völker vom atlantischen Ozean bis zum Euphrat Beschluß gefaßt; römische Statthalter herrschten wie Fürsten in ihren Provinzen, römische Gesandte wurden allenthalben mit hohen Ehren empfangen, jeder überhaupt, der sich einen römischen Bürger nennen durste, genoß ein Vorrecht vor Angehörigen anderer Völker. Mit der Macht zog der Reichtum in Rom ein. Die römischen Feldherren und Statthalter bereicherten sich in den Provinzen, die sie oft in der habgierigsten Weise verwalteten. Nicht minder wurden diese von den reichen römischen Kaufleuten ausgesogen, die sich zu kaufmännischen Gesellschaften zusammenschlossen und die Steuern und Zölle, welche dort erhoben wurden, vom Staate pachteten. Sie kannten kein Erbarmen, wenn es galt von den Untertanen die fälligen Steuern einzutreiben; und so heftete sich denn an sie der allgemeine Haß, und im neuen Testament werden die Zöllner mit den Sündern zusammengestellt. Mit dem Reichtum aber wuchs in Rom immer mehr die Genußsucht und das Streben nach Wohlleben und Üppigkeit. Wenn Genußsucht, noch zur Zeit des pyrrhischen Krieges die römischen Adligen Muster der Einfachheit, Genügsamkeit und Sittenstrenge gewesen waren, so waren jetzt Habgier, Verschwendung und Üppigkeit weitverbreitete Laster. Damit aber hing zusammen, daß die mannhafte Tüchtigkeit, die Ehrenhaftigkeit und Vaterlandsliebe früherer Zeiten nur selten noch zu finden waren; die Selbstsucht nahm überhand, und der eigene Vorteil stand vielen höher als der des Staates. § 85. Die Stände. Es war nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung, welcher der gewaltige Wachstum des Reichtums zu gute kam: der Adel, der in den senatorischen Amtsadel und den Geldadel der Ritter Amt»adei. zerfiel. Der s e n a t o r i s ch e Adel oder Amtsadel umfaßte eine Anzahl von Geschlechtern, deren Angehörige es von ihren Vätern her gewohnt waren, die Herrschaft im Staate auszuüben, die Ämter von der Ouästur an Bis zum Konsulat zu bekleiden, die Provinzialstatthalterschasten zu verwalten

2. Das Altertum - S. 34

1907 - Leipzig : Voigtländer
34 Geschichte der Griechen. 1. Die Sp artiaten, d. H. die herrschenden Dorier, der Rdel des Landes. Sie allein waren an der Verwaltung des Staates beteiligt und besaßen den größten und besten Teil des Landes. 2. Die Umwohner, d.h. die rings um Sparta wohnenden Rchäer, die sich nach kurzem widerstände freiwillig unterworfen hatten! Sie waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei. Sie trieben R&erbau, Gewerbe und Handel und waren zur Zahlung von Rbgaben verpflichtet. 3. Die Heloten, d. H. die nach längerem Kampfe unterworfenen Hchäer. Sie waren Leibeigene des Staates und mußten den Sp artiaten die Felder bestellen oder sonstige Knechtesdienste leisten. Da sie die Spartiaten an Zahl weit übertrafen, so wurden sie aus Furcht vor Rufständen streng überwacht und häufig ungerecht und grausam bestraft. 3. Lykurgs Gesetzgebung. 3n Sparta regierten immer zwei Ho'" Könige zugleich; man führte ihr Geschlecht auf Zwillingsbrüder aus dem hause der herakliden zurück (§ 23, 1). Rber zwischen den beiden Königsfamilien, zwischen Königen und Rdel und zwischen den Spartiaten und Achäern herrschte andauernd heftiger Streit, der den Staat in die größte Gefahr brachte, Rus ihr wurde Sparta durch die Gesetzgebung Lykurgs (um 880 v. (Ihr.) gerettet. Lykurg Lykurg entstammte nach dem Bericht der griechischen Geschicht- schreiber aus königlichem Geschlecht und verwaltete eine Zeitlang als Vormund seines minderjährigen Hessen das Königs amt. Dann lernte er im Ausland die Einrichtung anderer Staaten, besonders die von Kreta, kennen. Da baten ihn seine Mitbürger, die Verwirrung in Sparta durch eine Gesetzgebung zu beseitigen. (Er kehrte heim und erhielt zu diesem Werke die Zustimmung des Orakels zu Delphi. Hun ordnete er durch Gesetze die Verfassung des Staates und das Leben des Volkes. Hach feierlicher (Einführung seiner Gesetze verließ er Sparta und starb im Ruslande. a) Die Verfassung: Könige 1. Die beiden Könige blieben die obersten Priester und Heer- führer, doch ihre Regierungsgetvalt wurde beschränkt. Ratöeraiten 2. Die Gerusia, ein Rat von 28 Riten von mindestens 60 Jahren, hatte alle wichtigen Dinge zuerst zu beraten, famm^ungen Volksversammlung umfaßte alle Spartiaten vom 30. Jahre an und trat immer zur Zeit des Vollmondes zusammen; sie hatte über die Wahl der Beamten, über Gesetze und Verträge, über Krieg und Frieden durch Abstimmung zu entscheiden. Spartiaten Umwohner Heloten Lykurgs Ge-

3. Geschichte des Altertums - S. 47

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 7, 2. Das Perserreich. 47 welchen die beiden ersten Züge (§. 19, 1) noch unter Darms stattfanden und ebenso ungünstig verliefen. Im Innern seines Landes richtete Darms eine neue Verwaltung ein. Das große Reich wurde in 20 Statthalterschaften (Satrapien) eingeteilt und von Männern verwaltet, denen des Königs Wille alleiniges Gesetz war. Zum Schutze vor feindlichen Überfällen wurden feste Plätze angelegt; Heerstraßen durchzogen die Länder und waren stationsweise mit Reitern zur Beförderung der königlichen Botschaften besetzt; ein Heer von 10 000 Mann, „die Unsterblichen", stand nebst 2000 Reitern und ebensoviel Lanzenträgern kampfbereit unter Waffen. Durch Förderung des Ackerbaues und Handels wurden die Einkünfte des Reiches gemehrt; die Lehre Zoroasters wurde streng aufrecht erhalten. Zur Hauptstadt des Reiches wurde Susa erhoben; Persepolis wurde die Begräbnisstätte der Könige und durch Prachtbauten geschmückt, deren Trümmer zeigen, daß die Perser in der Baukunst und Bildnerei den andern orientalischen Völkern nicht nachstanden, wenn sie auch in den Wissenschaften wenig geleistet haben. Je nach der Jahreszeit wechselte der König mit seinem Hof den Aufenthalt: der Frühling wurde in dem von reichen Naturschönheiten umgebenen Susa verbracht, der Sommer in dem schattenreichen, kühlen Ekbatana, der Winter in dem warmen Babylon. An seinem Hof umgab sich der König mit einer auserlesenen Pracht; 15000 Menschen gehörten zu seinem Hoflager. Ein strenges Ceremoniell entzog ihn den Blicken seines Volkes. Wer unangemeldet vor ihn trat, hatte sein Leben verwirkt; wer vor ihn kommen durfte, hatte sich zur Erde zu werfen und in dieser Lage zu verharren. Sein Wille allein war maßgebend; sonst gab es für das Volk kein Recht, kein Gesetz. Die Söhne der Großen des Reiches wurden an dem Königshofe erzogen und übten - sich hier im Reiten und Jagen, im Bogenschießen und Wahrheitreden. Aus ihnen gingen die Reichsbeamten hervor, die den Königswillen durchzuführen hatten. Xerxes I. 485—465 war der Sohn des Darms und hatte zunächst einen schon unter seinem Vater in Ägypten ausgebrochenen Aufstand zu unterdrücken. Sodann machte er nach ungeheuren Rüstungen den dritten Zug gegen Griechenland 480 (§ 19,3), der ihm aber ebensowenig Ruhm einbrachte, wie seinem Vorgänger die beiden ersten. Die Härte und Grausamkeit, womit er regierte, benutzte der Befehlshaber seiner Leibwache, Artabanos, zu einer Verschwörung, welcher das ganze königliche Haus zum Opfer fallen

4. Geschichte des Altertums - S. 57

1906 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die neue Verfassung und der Krieg mit Porlena. 57 In so ruchloser Weise wurden Lucius Tarquinius und Tullia die Beherrscher von Rom. Lucius Tarquinius fhrte im Inneren ein gewaltttiges ^rquwms und tyrannisches Regiment, weshalb er den Beinamen Superbus fhrt. Wie die griechischen Tyrannen, umgab er sich mit einer Leibwache und ver-folgte viele Mitglieder des Adels durch Verhaftung, chtung und Hin-richtnng, während er ihre Gter einzog. Den Senat berief er ebensowenig wie die Volksversammlung; die Verfassung des Servius hob er aus. Wie sein Vater, liebte er frstlichen Glanz und vollendete die groen Bauten, die jener begonnen hatte, insbesondere die Kloaken und den Tempel des kapi-tolinischen Jupiter. Nach auen breitete er Roms Herrschaft weiter aus als irgend einer semer Vorgnger. Da wurde die Gewalttat, die sein Sohn Sextus an der tugendhaften Lukretia vollfhrte, der Anla zu feinem Sturze. Lukretia ttete sich felbft; die Rmer aber erhoben sich unter Fhrung des Junius Brutus und strzten das Knigtum. Tarquinius begab sich Knigtums nach einer Stadt Etruriens. 5io- Ii. pie Zeit der rmischen Ueputik. 51030. 1. Iie Zeit der Stndekmpfe und der Eroberung Italiens. 510-266. Tic iichc Verfassung und cv Krieg mit Porsena. 6l Die neue Verfassung. Seit dem Sturze der Knigsherrfchaft war Rom eine Republik. An Stelle des Knigs traten zwei Konsuln Konsuln, als oberste Beamte, als Heerfhrer und Richter. Ihre Macht war fchon deshalb geringer als die der Könige, weil sie sich darein teilen muten; aber dazu kam, da sie nur auf ein Jahr gewhlt wurden. Nur in Not-lagen des Staates schien es richtig, die oberste Gewalt in der Hand eines Mannes zu vereinigen. Dann whlte man einen D i k t a t o r, der in un- Diktator, umschrnkter Weise gebot; aber auch die Machtbefugnis des Diktators dauerte nie lnger als sechs Monate. So kam es, da der grte Einflu dem Senat zufiel; und da in diefem nur Adlige, Patrizier, saen, da ferner auch zu Beamten und Priestern nur Adlige gewhlt wurden, fo Senat, mu man die damalige Verfassung Roms eine ari st akratische nennen. Zwar wurde die Volksversammlung regelmig berusen; aber auchf"ng.

5. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 72

1877 - Leipzig : Teubner
Amphilochos — Amphion. 72 Bundesgenossen zu Schutz und Trutz gegen äußere Feinde gerichtet, noch auch sind sie mit den Verbindungen stammverwandter Orte zu verwechseln, welche, ihrer Verwandtschaft eingedenk, zu gemeinsamer Festfeier ihrer Nationalgottheiten zusammenkamen und, obgleich von einander unabhängig, doch ihre Gesammtangelegenheiten in allgemeinen Berathungen besprachen. Die berühmteste Amphi-ktyonie ist die pylaiische oder die von Delphoi und Thermopylai, vorzugsweise der Amphi-ktyonenbund genannt. Er war schon in der vorgeschichtlichen Zeit gestiftet und umfaßte 12 in der ältesten Zeit in Thessalien und der Umgegend wohnende, aber in der geschichtlichen Zeit an Macht sehr ungleiche Völkerschaften: Thesfaler, Boio-ter, Dorier, Ionier, Perrhaiber, Magneten, Lokrer, Oitaier oder Ainianen, phthiotische Achaier, Malier oder Melier, Phokeer, Doloper. Auch alle Colouieen der Verbündeten hatten Theil an dem Buude, dagegen waren alle übrigen Hellenen, wie Arkader, Aito-ler, von demselben ausgeschlossen, obgleich er bisweilen t6 v.oivbv rcöv 'Exlrjvcov gvvsöqlov oder t6 rav 'Eu. gvveöqlov, ein commune Graeciae concilium (Cic. inv. 2, 23, 69.) heißt. Dies konnte er nicht füglich sein, weil ihm, wie sich im phokischen Kriege und iu den heiligen Kriegen gegen Amphissa zeigt, die äußere Macht fehlte, sich Gehorsam zu verschaffen. Die ursprünglichen Verhältnisse blieben bis zum I. 346 v. C., wo nach Beendigung des phokischen Krieges Philipp von Makedonien an die Stelle der Phokeer trat und die Lakedaimonier aufhörten, an der dorischen Stimme Theil zu nehmen (die vielleicht damals an Delphoi kam). Der Hauptzweck des Bundes bestand in Beschütznng und Beaufsichtigung der Bnndesheiligthümer und der an dieselben geknüpften Culte und Festversammlungen, namentlich des delphischen Orakels und seit 586 v. C. der pythischen Spiele, und in Erhaltung menschlicher ' Grundsätze in den gegenseitigen freundlichen wie feindlichen Berührungen. «Bisweilen erscheint seine Thätigkeit allgemein patriotisch, wie bei der Ausschmückung des Denkmals für die in den Thermo-pylen gefallenen Spartaner. Hdt. 7, 228.) Dies ersieht man aus dem Eid der Amphiktyouen bei Aeschin. de f. leg. §. 115.: „Keine der amphi- ktyonifchen Städte je von Grund aus zu zerstören, Keinem im Friedeu oder im Krieg das Wasser abzuschneiden, das Heiligthnm des delphischen Gottes nach allen Kräften zu beschützen." Ein Schutz-1 bündniß gegen Außen war der Buud nicht, auch! mischte er sich grundsätzlich nicht in die inneren politischen Angelegenheiten der Verbündeten, wiewohl er bisweilen, wie von Philipp und Alexander von Makedonien {Diod. Sic. 17, 4. Paus. 7,10, 2.), als Werkzeug zur Verfolgung eigensüchtiger Zwecke gemisbraucht ward. Er führte folgende heilige Kriege: 1) 596-^86 gegen Krissa, 2) 355 — 46 gegen Phokis, 3) 340 u. 339 gegen Amphissa, 4) 280 gegen die Aitolier (der s. g. zweite heilige Krieg im I. 448 betraf die Amphiktyonen nicht). — Anlangend die innere Einrichtung des Bundes, welche dem Akrifios, dem mythischen Könige im thessal. Larissa, zugeschrieben ward, so hielt derselbe jährlich zwei Versammlungen, im Frühjahr gewöhnlich, doch nicht ohne Ausnahme, zu Delphoi, im Herbste gewöhnlich in den Thermopylen bei dem Tempel der Demeter Amphiktyonis zu Au-thzla, wo sich auch das Heiligthum des mythischen Gründers des Bundes Ämphiktyon befand, der in Thermopylai oder über die Lokrer geherrscht haben soll und von Manchen mit dem' attischen Könige gleiches Namens identificirt ward. Wahrscheinlich ist der Bund durch Verschmelzung zweier Amphrktyonieen entstanden, der demetrisch-pylaii-schen und der apollinisch-delphischen. Dieden Bundes-rath bildenden Abgeordneten der einzelnen Städte, auch Amphiktyonen genannt, zerfielen in die lsqo-fivrjfxovsg und nvluyoqcu (-oi), deren Verhältniß zu einander von den Alten nicht angegeben wird und jetzt noch nicht völlig aufgeklärt ist; jeder Staat soll einen Hieromnemon und drei Pyla-goren gesandt haben; auch wurden in Athen jene durchs Loos, diese durch Wahl ernannt. Es ist wahrscheinlich, daß die Hieromnemonen ursprünglich der delphischen, und die Pylagoreu der pylaii-schen Amphiktyonie angehörten, und daß man nach der Verschmelzung derselben beide Arten von Gesandten beibehielt, die einen zur Vertretung des Demeter-, die andern zur Vertretung des Apollon-cnltns. Die Versammlung der Hieromn. sowie auch die gestimmte Rathsversammlung hieß owesqlov. Die 12 betheiligten Völkerschaften hatten in dem gemeinsamen Rathe je 2, also im Ganzen 24 Stimmen, und zwar so, daß die Stämme, welche in mehrere selbständige Staaten zerfielen, entweder in der Führung der Stimme unter einander abwechselten, oder dieselbe für immer einem Staate übertrugen. Angnstns änderte dieses Verhältniß ab, und wir finden im Ganzen 30 Stimmen, welche an die einzelnen, den älteren Theilnehmern nicht mehr entsprechenden, Staaten willkürlich vertheilt waren (z. B. Actium mit 6 St.). Neben dem Amphiktyonenrathe wird auch eine e-A-Alrjolu, eine allgemeinere Versammlung erwähnt, bestehend ans der Gesammtheit der anwesenden Bürger der Bundesstädte. — Außer der pylaiischen ' Amphiktyonie werden erwähnt die von Kalanreia ans der Insel d. N. (Hermione, Epidauros, Aigina, Athen, Prasiai, Nanplia und das ntinyeische Orcho-menos) und von Oncheftos in Boiotien, beide sich an die dortigen Poseidontempel anschließend, und die delische um den Tempel des delischen Apollon, die umliegenden kykladischen Inseln befassend, womit auch die delische Theorie der Athener in Verbindung stand. Ob diese Verbindungen aber von Anfang an eigentliche Amphiktyonieen waren, ist die Frage. Vgl. Hermann, griech. Staatsalterthümer I, § 12 ff. Amphilochos f. Alkmaion. Amphion, ’Afioplcov, ovog, 1) Sohn des Zeus und der Autiope, der Tochter (des Afopos oder) des Nykteus, Herrschers in Theben. A. wurde nebst seinem Zwillingsbruder Zethos in Eleutherai geboren, ausgesetzt und von Hirten erzogen. In den Brüdern bildete sich nach der Darstellung des Euri-pides eiu verschiedener Charakter ans: Zethos ward ein rauher, aus das Praktische gerichteter Hirt und Jäger, während Amphion sich an der zarten Kunst der Musen erfreute, an Gesang und Saitenspiel. Ihre Mutter wurde von Lykos, der nach seines Bruders Nykteus Tode in Theben die Herrschaft erlangt Hatte, und von dessen Gemahlin Dirke in Hast gehalten und gemishandelt. Sie floh zu ihren Söhnen, und diese zogen nun gegen Theben, erschlugen Lykos, banden Dirke an die Hörner

6. Römische Geschichte von 133 bis Augustus - S. 9

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
4. Der Bundesgenossenkrieg 9 4. Der vundesgenofsenkrieg. a) 3ur vorgeschichte des Bunbesgenoffenkrieges. 5lppian, Bürgerkriege 1 34. 35. Der Ursprung (des Bunbesgenoffenfrieges) war folgenber. Der Konsul Fulvius Flaccus war es vornehmlich, der zuerst ganz augenscheinlich die Italiker dazu aufreizte, das römische Bürgerrecht zu forbern, bamit sie, anstatt Untertanen zu fein, Anteil an der Herrschaft gewännen. Ais er einen entfprechenben Antrag einbrachte und mit Lntfchie-benheit babei beharrte, entfernte ihn der Senat, inbem er ihn mit der Führung eines Felbzuges betraute. tdährenb besfelben war fein Konsulat abgelaufen; er würde nachher zum Volkstribunen gewählt, und zwar ließ er es sich angelegen fein, auf die Seite des jüngeren Gracchus zu treten, der anbere ähnliche Anträge zugunsten der Italiker einbrachte wie er selbst. Als beibe ermorbet worben waren, steigerte sich die (Erregung der Italiker ganz gewaltig. Nach jenen Männern versprach der Volkstribun Livius Drufus, der Sproß eines der vornehmsten Geschlechter, den Italikern auf ihre Bitten, von neuem ein Gesetz über die Verleihung des Bürgerrechtes einzubringen; beim das war ihr bringenbfter Wunsch, weil sie barin das einzige Mittel erblickten, mit einem Schlage aus Untertanen selbst Herrscher zu werben. b) Die Verfassung des italischen Bunbesftaates. Dioöor Xxxvii 2. In den Kampf mit Den Römern traten ein die Sammiter, Asculaner, Lucanier, picentiner, Holaner sowie anbere Staaten und Stämme; unter ihnen war die angesehenste und größte Stadt Corfinium, die soeben zur gemeinsamen Bunbeshauptftabt der Italiker erhoben worben war. hier schufen sie alle Einrichtungen, die einer großen Stadt und einem Reiche Festigkeit zu geben geeignet sinb. So richteten sie einen geräumigen Marktplatz ein und erbauten ein Rathaus; auch alle Kriegsrüstungen trafen sie in umfaffenbem Maße und brachten bebeutenbe (Selbfummen und große Lebensmittelvorräte zusammen. Sie errichteten ferner einen gemeinsamen Senat von 500 Mitgliebern; aus biefer Körperschaft sollten die Männer gewählt werben, die roürbig wären, das vaterlanb zu regieren, und fähig, durch ihren klugen Rat für das Xdohl des Ganzen zu sorgen. Dem Senat übertrugen sie auch die Verwaltung des Krieges, inbem sie die Senatoren mit unbeschränkter Gewalt ausstatteten. Diese erließen nun ein Gesetz, wonach alljährlich 2 Konsuln und 12 Prätoren gewählt werben sollten. 3u Konsuln machten sie (Q. Pompäbius Silo, einen Ttcarfer, den ersten seines Stammes, und ferner den Sammiter (T. Quellenfamnilung I, 5. Rappaport: Römische (Beschichte Ii 2

7. Geschichte des Altertums - S. 126

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
126 Römische Geschichte. Vierte Periode (von 81 v. Chr. bis 895 n. Chr.). Ii. Die Glanzzeit des Reiches 69—180. 1. Die Kaiser. 114. a) Die Flavier 69 — 96. Vespasian (69 — 79), einfach, sparsam, verständig, stellte das aus den Fugen gegangene Reich in trefflicher Weise wieder her. Ihm folgte sein Sohn Titus (79 — 81), der nach einem schwelgerischen Leben durch Freigebigkeit und Wohltun sich beliebt zu machen wußte („Freunde, ich habe einen Tag verloren“). Gelegenheit dazu fand er besonders bei dem Erdbeben, welches 79 Cam-panien heimsuchte, wobei Pompeji, Herculaneum u. a. Städte verschüttet wurden. Es folgte sein Bruder Domitianus (81 — 96). Er wollte sich durch Beseitigung der verfassungsmäßigen Rechte des Senats zum unumschränkten Monarchen machen, suchte anfangs mit strenger Gerechtigkeit zu regieren, wurde aber infolge der Opposition des Adels immer argwöhnischer und menschenfeindlicher, verfolgte Philosophen, Juden und Christen, bis er 96 durch eine von seiner eigenen Frau ins Leben gerufene Verschwörung ermordet wurde. Der über seine Gewalttätigkeit erbitterte Senat erhob einen aus seiner Mitte, den alten Nerva, zum Kaiser. 115. b) Die Adoptivkaiser 96—180. Nerva (96 — 98) regierte weise und maßvoll; er nahm einen tüchtigen Offizier, den Spanier Trajanus, den er adoptierte, zum Mitregenten an. Dieser wurde sein Nachfolger. Trajan (98—117) war eine soldatische, nüchterne, klare, einfache Natur von scharfem und praktischem Verstände, voll Gerechtigkeit und Humanität. Seine Regierung nahm einen fast absoluten Charakter an. Trajans einziger Gesichtspunkt war das Staatswohl; aus vermeintlichem Staatsinteresse verfolgte er auch die Christen. Durch Adoption folgte ihm sein Verwandter Hadrian (117 —138), einer der begabtesten Kaiser, ein Mann von hoher staatsmännischer Einsicht und rastloser Tätigkeit und Pflichttreue, der alle Teile des Reiches durchwanderte, um ihre Bedürfnisse aus eigner Anschauung kennen zu lernen, in Wahrheit des Reiches

8. Griechische und römische Geschichte - S. 16

1913 - Leipzig : Hirt
16 I. Die Griechen. 6 war, machte das Volk unzufrieden, zumal es ein schriftlich aufgezeichnetes Recht nicht gab. Nun verfate zwar Drakon ein Gesetzbuch, das die (private) Blutrache beseitigte und die Shne eines Totschlags oder eines Mordes dem Gericht als Aufgabe berwies, aber in die milichen Wirt-schaftlichen Verhltnisse griff er nicht ein*). 3. Solon, aus Kodros' Geschlecht, erwarb sich auf Handelsreisen vielseitige Kenntnisse. Er wurde spter zu den sieben Weisen Griechen-lands" gerechnet. (Wahlspruch: Nichts zuviel!") Um seine Vaterstadt machte er sich zuerst verdient durch die Eroberung der Insel Salamis. Die Athener hatten mit der Stadt Megara, deren Nebenbuhler sie im Seehandel waren, einen unglcklichen Krieg um Salamis gefhrt. Sie waren des Streites mde, und es wurde bei Todesstrafe verboten, zur Erneuerung des Krieges aufzufordern. Solon aber verfate ein Gedicht, worin er mit krftigen Worten zur Eroberung der Insel ermahnte, trug es in erheucheltem Wahnsinn auf dem Markte vor und erntete reichen Beifall. Er felbst leitete den Feldzug und gewann seiner Vaterstadt 594. Salamis. Nun geno er allgemeines Vertrauen und bernahm 594 die ihm bertragene Aufgabe eines Gesetzgebers, indem er zunchst die gedrckte Bauernschaft durch geeignete Verordnungen vor der Schuldknecht-fchaft schtzte. 4. Die Verfassung. Solon teilte alle Brger in vier Klassen, die nach dem Grundbesitze besteuert und mit Rechten ausgestattet wurden. Die Einrichtung der Archonten lie er bestehen. Sie waren die hchsten Beamten und konnten nur aus der ersten Steuerklasse gewhlt werden. In den Rat der Vierhundert wurden die Mitglieder, die wenigstens 30 Jahre alt sein muten, jhrlich aus den drei ersten Klassen gewhlt. Seine Befugnisse waren hnlich tote die des Rates der Alten in Sparta. Die Volksversammlung, an der alle Brger teilnahmen, erhielt eine groe, in spterer Zeit ausschlaggebende Macht im Staate: sie verhalt-delte der die Antrge des Rates und entschied durch Abstimmung. Auch whlte sie die Beamten. Fr Redner und Volksfhrer war die Ver-fammlnng die beste Schule. Der Areopg (d. h. Areshgel), zusammengesetzt aus gewesenen Archonten, die aus Lebenszeit gewhlt wurden, war der hchste Gerichtshof und hatte die Aufsicht der das gesamte ffent-liche Leben. 5. Das Leben, a) Allgemeine Bestimmungen. Die Solonischen Gesetze wollten ein ttiges, sittliches, dem Staate gewidmetes Leben befrdern. Der Miggang war verboten. Jeder Vater mute seinen Sohn ein ntzliches Gewerbe erlernen lassen; die Kinder hatten dagegen ihre Eltern im Atter zu untersttzen. b) Die Erziehung war mehr als in Sparta den Eltern berlassen. Whrend die Unterweisung der Mdchen nur zu Hause erfolgte und sich *) Drakon ist bei der Nachwelt in den unverdienten Ruf eines beraus harten Gesetzgebers gekommen.

9. Griechische und römische Geschichte - S. 3

1913 - Leipzig : Hirt
Vorwort. Die vorliegende Neubearbeitung erzhlt die wichtigsten Tatsachen der Geschichte mit Vermeidung berflssigen chronistischen Gedchtnisstoffes"; insbesondere wird auf breite Schilderung kriegerischer Ereignisse Verzicht geleistet. Durch diese Krze der Darstellung wird dem Geschichtslehrer die wnschenswerte Bewegungsfreiheit" eingerumt, auf der anderen Seite wird in dem Mae Stoff geboten, da das Gedchtnis der Schlerinnen die ntige Sttze fr das im Vortrag Gebotene findet. Die Darstellung sucht den urschlichen Zusammenhang der Ereignisse und die berall in der Entwickelung der Völker hervortretende Bedeutung der Persnlichkeit anschaulich zu machen und den wichtigsten Tatsachen der Kulturgeschichte gerecht zu werden. Die gesicherten Ergebnisse der neuesten Forschungen sind verwertet worden. Die Darstellung der Griechischen wie der Rmischen Geschichte mute mit Rcksicht auf die Klassenstufe auf das Allernotwendigste beschrnkt werden. Deshalb ist auch bei der Benennung gewisser Verfassnngs- und sonstiger Einrichtungen tunlichst die deutsche Bezeichnung angewandt worden. Fr freundliche Mitwirkung bei der Durchsicht der Korrekturbogen sage ich Herrn Direktor Gall und Herrn Will in Posen verbindlichen Dank. Charlottenburg, im November 1912. Curt Christinann. Mehrfach geuerte Wnsche glaubte die Verlagshandlung durch eine ver-hltnismig reiche Ausstattung des Bilderanhanges bercksichtigen zu sollen, insonderheit im Interesse derjenigen Anstalten, die nicht selbst der ein ent-sprechendes Anschauungsmaterial verfgen. Leipzig. Ferdinand Hirt & Sohn.

10. Römische Geschichte - S. 14

1881 - Leipzig : Teubner
14 Servius Tullius König. Seine Verfassung. ihre Rache gestillt; aber zur Regierung kamen sie nicht. Sie flohen aus dem Vaterland, als sie hörten, daß die Mörder ergriffen seien; dem Servius Tullius aber wußte die Klugheit der Tauaquil die Herrschaft zuzuwenden. Als ihr Gemahl gemordet war, ließ sie sogleich die Burgthore schließen und verkündete durch ein Fenster dem herbeigeeilten Volke, Tarquinius sei nicht tot, er werde sich bald erholen; unterdessen aber solle nach seinem Willen Servius für ihn die königlichen Geschäfte besorgen. Servius trat öffentlich im Königskleid auf, umgab sich mit Liktoren und sprach Recht im Namen des Königs. Als er sich genugsam auf dem Throne befestigt hatte, wurde der Tod des Tarquinius verkündigt, und Volk und Senat erkannten den Servius als König an. 2. Servius Tullius war ein guter und milder Fürst. Zwar führte er auch glückliche Kriege; aber seine Thätigkeit war doch vorzüglich friedlicher Natur. Sein Hauptverdienst war die Begründung einer Verfassung, welche Jahrhunderte laug die Grundlage des römischen Staates gewesen ist. Er teilte die Plebejer in 30 Abteilungen, die den Namen Tribus führten, und außerdem das gesamte Volk, die Patrizier und Plebejer, nach dem Vermögen in 5 Klassen und 170 Centurien, wozu dann noch 18 Centurien der Ritter und 5 Centurien außer den Klaffen (Proletarier oder ärmere Leute, Spielleute und Werkleute beim Heere) kamen, so daß die Centurien zusammen 193 ausmachten. Die Einteilung lag der Heereseinrichtung zu Grunde. Die Ritter und die ersten Klaffen, welche das meiste Vermögen besaßen, mußten die vollständigste Ausrüstung haben und standen zunächst vor dem Feind. Außerdem wurden nach dieser Klasseneinteilung die Steuern bemessen, und wenn das gesamte Volk zu einer Volksversammlung zusammentrat, so hatten bei der Abstimmung die Stimmen der Reichen das meiste Gewicht. Die servianische Verfassung befolgte also ähnliche Grundsätze, wie die des Solon. Seitdem hatte man in Rom drei verschiedene Volksversammlungen. Wenn die Plebejer allein zusammentraten, so hieß die Versammlung Tributkomitien; Kuriatkomitien hießen die Ver-
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